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Bauwerke

Grundregelwerk Seite 555.

DIE KATEGORIE BAUWERKE
Ein Gegenstand, der der Kategorie Bauwerk angehört, bringt ein magisches Gebäude oder eine Konstruktion anderer Art hervor, wenn er aktiviert wird. Der Gegenstand muss auf einem Stück Boden aktiviert werden, auf dem sich keine anderen Bauwerke befinden. Das Bauwerk passt sich dem vorhandenen natürlichen Gelände an und nimmt eine Struktur an, die die örtlichen Gegebenheiten erfüllt. Es gleicht kleine Elemente wie Teiche oder Felsspitzen aus, kann jedoch nicht auf Wasser oder anderen nicht festen Oberflächen errichtet werden. Bei Aktivierung auf Schnee, Sanddünen oder anderen weichen Oberflächen mit einem irgendwo unterhalb befindlichen Grund reicht das Fundament des Bauwerks (falls vorhanden) bis auf diesen festen Boden herab. Wenn ein Gegenstand mit diesem Merkmal auf einer soliden, aber instabilen Oberfläche, wie einem Sumpf oder einem von Beben heimgesuchten Gebiet, aktiviert wird, führe jeden Tag einen einfachen Wurf gegen SG 3 aus. Bei einem Fehlschlag beginnt das Bauwerk zu versinken oder zusammenzubrechen.

Das Bauwerk beschädigt im Moment seines Erscheinens keine Kreaturen im Gebiet, und es kann nicht in einer Menschenmenge erschaffen werden, oder in einem Gebiet, in dem sich anderweitig zahlreiche Wesen aufhalten. Jede Kreatur, die bei Aktivierung des Gegenstands versehentlich darin gefangen wird, landet unversehrt im fertiggestellten Bauwerk und hat grundsätzlich einen freien Fluchtweg zur Verfügung. Wenn die Aktivierung endet, wird eine Kreatur innerhalb des Bauwerks nicht verletzt und landet gefahrlos auf dem Boden, sollte sie sich auf einer höhergelegenen Etage des Gebildes befunden haben.

Diese Gegenstände bringen Bauwerke von beträchtlicher Größe hervor – typischerweise, indem sie aus handlicheren Formen zu größerer Gestalt erwachsen. All diese Gegenstände gehören der Kategorie Bauwerk an, wie in der Seitenleiste unten beschrieben.

Name Stufe Preis Last
FALTBÜHNE 5 138 GM L (wenn nicht aktiviert)
FERTIGFESTUNG 16 9300 GM L (wenn nicht aktiviert)
JURTE DES ENTDECKERS 10 880 GM 1 (wenn nicht aktiviert)

grundregelwerk/handwerkskunst_schaetze/bauwerke.txt · Zuletzt geändert: 2022/02/06 11:06 von admin